Referat EMV(U/G)

Allgemeine Infos

EMV-Referent:  EMV(U/G) steht für Elektromagnetische Verträglichkeit bezogen auf Umwelt (Mensch/Tier) und Geräte/Anlagen. In dieser Hinsicht steht der Referent beratend und aktiv den DARC e.V.- Mitgliedern zur Seite, insbesondere  bei der gesetzlich vorgeschrieben Anzeige (BEMFV), die der Funkamateur vor der ersten Inbetriebnahme einer ortsfesten Funkanlage (>10 W EIRP) abgeben muss. Damit wird sichergestellt ist, dass von der Funkanlage keine schädlichen Strahlungen ausgehen. Weiterhin gibt der Referent beratende Hilfeleistung bei extern auftretenden elektromagnetischen Störungen, die auf eine Amateur-Funkanlage einwirken. Er beobachtet den Markt und unterrichtet die Ortsverbandsmitglieder bezüglich der betreffenden Gesetzgebung/Novellierung und über bekanntgewordene Störfälle.

F05-EMV Referat: Info 11/2017

BNetzA Gebührenbescheid

Demnächst dürfte von der BNetzA wieder ein Gebührenbescheid kommen:

für 2015: 6,87 € TKG-Beitrag + 24,59 € EMVG-Beitrag
für 2016: 7,97 € TKG-Beitrag + 18,92 € EMVG-Beitrag

Quelle: Funkmagazin 27.11.2017

EMVG Gebühren

Die neue EMVG-/FuAG-Gebührenverordnung für die betreffenden Amtshandlungen der BNetzA ist seit Ende vergangenen Monats in Kraft getreten. Entgegen der bisherigen Regelung enthält die neue Gebührenordnung keine Festpreise mehr, sondern es wird nach Zeitaufwand berechnet. Für Maßnahmen zur Ermittlung/Beseitigung von Funkstörungen werden nur dann Gebühren erhoben, wenn man selbst die EMVG- oder Sicherheitsfunkschutz-Vorschriften nicht einhält.

Das Erteilen einer Standortbescheinigung für ortsfeste Funkanlagen >10W EIRP soll jetzt ebenfalls nach Zeitaufwand berechnet werden. Der vollständige Wortlaut der neuen Gebührenverordnung kann als .PDF heruntergeladen werden von http://t1p.de/e7ml .
DARC schreibt „Für anhaltende Verunsicherung bei den Funkamateuren und Rundfunkhörern sorgt die nach wie vor im neuen EMVG fehlende eindeutige Gebührenregelung zur Störungsbearbeitung. Diese unvollständig definierte Gebührenregelung erzeugt bereits erkennbar negative Auswirkungen auf das Meldeverhalten zu elektromagnetischen Funkstörungen (statistische Auswertung der dem DARC zusätzlich in Kopie mitgeteilten BNetzA-Funkstörungsmeldungen).” Laut Funktelegramm 12/2017 behauptet der DARC, dass die Funkamateure nun wieder Rechtssicherheit haben und mit keinen Kosten rechnen müssen, wenn sie eine Störungsmeldung bei der BNetzA einreichen.
[Quellen: Funk Telegramm 12/2017 und aktuelle Webpage des DARC]

EMV vor Ort Messungen

Messung der Störgrößen vor Ort” und „Ablauf einer Störungsbearbeitung durch die BnetzA” können wir als verfügbare „Files“ unter „ARTIKEL“ bei www.funk-telegamm.de herunterladen.
Diese Dokumente können auch per E-Mail von Heinz DL2DAP (Rufzeichen @ darc.de) angefordert werden. Heinz ist der damalige kommissarische EMV-Referent und langjährige Mitarbeiter des DARC im EMV Referat.

EMV Störung

„EMV Störung, was tun?” ist ein Informationsschreiben von Hans Schlecht (DL8MCG) Christian Entsfellner (DL3MBG), das nach Login auf der DARC-Website heruntergeladen werden kann.